Korrektorat
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Kaum ein Text fließt gänzlich fehlerfrei aus der Feder des Autors. Die Nähe des Autors zum eigenen Text ist auch sein „blinder Fleck“. Da hilft der professionell prüfende Blick eines Lektors. Zum Korrektorat gehört die Prüfung von: Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung, Silbentrennung, Kontinuität und Hierarchie von Überschriften.
Sie nehmen telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf und teilen mir den Textumfang, den zeitlichen Rahmen und Ihr genaues Anliegen mit.
Auf Grundlage einiger repräsentativer Probeseiten Ihres Textes mache ich Ihnen ein unverbindliches Angebot. Auf Wunsch korrigiere ich gern ein bis zwei Seiten vorab, damit Sie sich von der Qualität meiner Arbeit überzeugen können.
Sobald Sie den Auftrag schriftlich bestätigt haben, mache ich mich ans Werk. Falls nicht anders vereinbart, korrigiere ich für Sie transparent im Wordmodus „Änderungen verfolgen“ direkt in der Datei. Der korrigierte Text liegt Ihnen zum vereinbarten Termin vor.
Ich redigiere Ihren Text auf Basis der neuen Rechtschreibung oder Ihrer eigenen Redaktions- oder Agenturregeln.
Am 1. Juli 1992 vereinbarten der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Verband deutscher Schriftstellerin einen Normvertrag, in dem sie auch die Normseite definierten. Sie umfasst maximal 30 Zeilen à 60 Anschläge, was je nach Textgattung etwa 1.500 bis 1.650 Zeichen inklusive Leerzeichen, im Mittel also 1.575 Zeichen, entspricht.
Miriam Buchmann-Alisch